Urlaubszeit – das solltest du wissen

Urlaubszeit – das solltest du wissen

Sommer, Sonne, Urlaubszeit! Endlich Koffer packen, raus aus dem Alltag und sich richtig erholen. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die schönste Zeit des Jahres!

Wie viel Urlaub steht mir überhaupt zu?

20 Tage bezahlter Urlaub stehen jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin mit einer 5-Tage-Woche in Deutschland mindestens zu – so steht es im Bundesurlaubsgesetz. In vielen Betrieben sind jedoch 30 Urlaubstage üblich, das entspricht 6 Wochen im Jahr. Dein konkreter Urlaubsanspruch ist in deinem Arbeitsvertrag festgehalten.

Darf ich über meine Urlaubstage frei bestimmen?

Jein. Grundsätzlich kannst du selbst darüber entscheiden, wann und wie lange am Stück du deinen Urlaub nimmst. In besonders beliebten Urlaubszeiten oder bei dringenden beruflichen Erfordernissen ist dies aber nicht immer zwingend möglich. Hier musst du dich mit Kolleg:innen und Führungskräften abstimmen, damit der Betrieb trotz Urlaubszeit weiterlaufen kann. Wenn nicht alle Kolleg:innen mit Urlaubswünschen zur selben Zeit berücksichtigt werden können, dann werden soziale Faktoren herangezogen, wie etwa schulpflichtige Kinder, durch die man an Ferienzeiten gebunden ist oder wer zum Beispiel bereits im Jahr davor beliebte Brückentage für sich beansprucht hat. Betriebliche Gründe, deinen Urlaub nicht zur gewünschten Zeit zu gewähren, können betriebliche Hochphasen (wie z. B. das Weihnachtsgeschäft) oder Betriebsferien sein.  

Muss ich erreichbar sein?

Endlich frei, endlich Urlaub – doch dein Arbeitgeber ruft ständig an? Während deiner Urlaubszeit bist du nicht verpflichtet, auf E-Mails oder Anrufe zu antworten – auch nicht, wenn dein Diensthandy klingelt. Der Urlaub soll der Erholung dienen, so besagt es das bereits erwähnte Bundesurlaubsgesetz. Wer dabei ständig auf Abruf ist, kann sich kaum erholen und Abstand gewinnen. Dein Chef kann also im Urlaub keine permanente Erreichbarkeit verlangen. In Ausnahmefällen, etwa wenn ein dringender Notfall vorliegt, darf dich dein Arbeitgeber jedoch auch während deines Urlaubs kontaktieren. Die dann geleistete Arbeitszeit ist dann allerdings auch zu vergüten.

Was, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn du in deiner Urlaubszeit erkrankst, werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Du kannst diese Urlaubstage entsprechend nachholen. Wichtig dabei ist, dass du deinen Arbeitgeber sofort informierst und die Krankheitstage ab dem ersten Tag durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen werden.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?

Wenn du deinen Job gekündigt hast und dein Resturlaub nicht mehr (komplett) gewährt werden kann, so ist er abzugelten. Um Doppelansprüche bei deinem neuen Arbeitgeber auszuschließen, ist der alte Arbeitgeber außerdem verpflichtet, eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr genommenen bzw. abgegoltenen Urlaub auszustellen.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Wenn du einen neuen Job anfängst, gilt zu beachten, dass Urlaubstage vollumfänglich erst nach frühestens 6 Monaten gewährt werden. Dennoch hast du in den ersten sechs Monaten (häufig die Länge der Probezeit) Recht auf Urlaub – und zwar auf „Teilurlaub“ in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat im Betrieb.


13. Juni 2023 13.06.23
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