Den Job selbst kündigen: das musst du wissen!

Den Job selbst kündigen: das musst du wissen!

Dein Job laugt dich aus oder du möchtest aus anderen Gründen deinen Arbeitsplatz verlassen? Dann bedarf es einer Eigenkündigung. Damit dieser Schritt nicht nachteilig für dich endet, gibt es dabei jedoch das ein oder andere zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn du deinen Job selbst kündigen möchtest, so musst du dies schriftlich tun. Wichtig ist, dass du die geltenden Kündigungsfristen einhältst. Ideal ist es, wenn du deine Kündigung persönlich überreichst. Wichtig zu wissen: Wenn du deinen Job selbst kündigst und noch keinen neuen Job im direkten Anschluss hast, kann es passieren, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mit einer verhängten Sperrfrist vorübergehend erlischt. Alternativ kannst du versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber zu einigen, indem du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Job selbst kündigen: wenn die Arbeit nicht mehr glücklich macht

Du möchtest endlich dein volles Potenzial entfalten, zeigen was in dir steckt oder deine Einkommenssituation verbessern? Vielleicht willst du deine Karriere auch an einem neuen Wohnort fortsetzen? Die Gründe für eine ordentliche Kündigung können sehr vielfältig sein. Selbstverständlich hast du das Recht, deinen Job selbst zu kündigen. Und zwar jederzeit. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet nur Anwendung, wenn von der Seite des Arbeitgebers gekündigt wird. Aus diesem Grund musst du keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, wenn du deinen Job selbst kündigen möchtest.

Sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, bist du nicht einmal dazu verpflichtet, einen Grund für deine Kündigung anzugeben. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Bist du in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis tätig, kann das Recht zur ordentlichen Kündigung entfallen. Zumindest, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anderes vereinbart wurde. So geht es aus den Teilzeit- und Befristungsgesetz hervor.

Regeln, wenn du deinen Job selbst kündigen willst

Auch wenn man Reisende nicht aufhalten soll, wie es eine Redewendung verlauten lässt, bedeutet das noch lange nicht, dass du im Betrieb einfach von heute auf morgen deine sieben Sachen packen und das Weite suchen kannst. Denn nicht nur dein Arbeitgeber muss sich an gewisse Regeln halten. Auch du bist dazu verpflichtet, wenn du deinen Job selbst kündigen willst. Zu den wichtigsten Regeln gehört die Kündigungsfrist. Wenn du deinen Job selbst kündigen willst, musst du dich an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist halten. Diese beträgt 28 Tage, sofern in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Das Monatsende oder der 15. des laufenden Monats gilt dabei als Stichtag für dein Kündigungsschreiben.

In der Probezeit gilt jedoch eine Ausnahmeregelung. Dann beträgt die Kündigungsfrist nur 14 Tage. Handelt es sich um einen Arbeits- oder Tarifvertrag, kann es auch sein, dass sich eine abweichende Kündigungsfrist ergibt, welche gegebenenfalls länger ist.

Eigenkündigung nur mit Unterschrift gültig

Zu den Regeln gehört auch, dass du deine Kündigung in Schriftform einreichst. Das bedeutet, dass dein Kündigungsschreiben keine Wirkung hat, wenn du dieses in Form einer E-Mail oder eines Fax einreichst. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass deine Kündigung eigenhändig unterschrieben sein muss. Das bedeutet, dass deine Kündigung nicht wirksam ist, wenn du Vorgesetzten im Streit ein “Ich kündige” entgegenbringst. Das würde bedeuten, dass dein Arbeitsvertrag fortbesteht. Außerdem musst du dich in deinem Kündigungsschreiben an einige Regeln halten. Das Schreiben sollte nämlich ein paar grundlegende Informationen enthalten. Dazu gehören:

  • Name des Absenders/der Absenderin
  • Vollständige Anschrift des Unternehmens
  • das Datum

Außerdem solltest du im Betreff das Stichwort “Kündigung” unterbringen.

Wem händige ich mein Kündigungsschreiben aus?

Wenn du deinen Job selbst kündigen willst, gibt es keine vorgeschriebene Art und Weise hinsichtlich des Einreichens deiner Kündigung. Es ist jedoch empfehlenswert, das Schreiben direkt und persönlich auszuhändigen.

Sofern dies aus unerfindlichen Gründen nicht möglich ist, solltest du zumindest darauf achten, dass dein Schreiben in den Machtbereich der empfangenden Person gelangt. Es ist deine Aufgabe, dies sicherzustellen. Nur so ist gewährleistet, dass dein Kündigungsschreiben auch zur Kenntnis genommen und der Eingang schriftlich bestätigt wird. Damit sicherst du dir einen Nachweis darüber, dass du deinen Job selbst gekündigt hast und vermeidest spätere Ungereimtheiten.

Alternatives Einreichen

Natürlich kannst du deinen Job selbst kündigen, indem du das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Unternehmens wirfst oder mit der Post versendest. Wenn du dich für den Briefkasten entscheidest, solltest du einen Zeugen haben, der das Einreichen deiner Kündigung bestätigen kann.

Wenn du dich für den Postversand entscheidest, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass diese Variante zu Komplikationen führen kann. Denn wenn das Schreiben verspätet oder gar nicht ankommt, musst du mit Konsequenzen rechnen. Du bist auch dann nicht zu 100 % abgesichert, wenn du beim Versand für ein kostenpflichtiges Einschreiben mit Rückversand zahlst. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass der Einwurf durch den Postboten nicht automatisch als Zeitpunkt der Zustellung gilt, wenn dein Einschreiben vor Ort gerade nicht angenommen werden kann.


05. März 2024 05.03.24
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