Streifenführer / Streifenführerin (m/w/d) im kommunalen Ordnungsdienst
1 StellenangebotWillkommen bei der Stadt Gummersbach, inmitten des Bergischen Landes. Wir verstehen uns als Wirtschaftsmittelpunkt und Dienstleistungszentrum in der Region. Mit über 50.000 Gummersbacherinnen und Gummersbachern sowie unseren rund 700 Mitarbeitenden wachsen und entwickeln wir uns Tag für Tag weiter. Sie haben Lust unser Team zu verstärken und mit uns "Gummersbach für alle" zu gestalten?
Der Kommunale Ordnungsdienst ist Teil des Ressort „Allgemeines Ordnungswesen“. Die Hauptaufgabe ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Gummersbach. Dabei dreht sich alles ums Thema Gefahrenabwehr und -prävention. Hier erwartet Sie ein vielfältiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Für Bürgerinnen und Bürger sind Sie die/der erste persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner bei Anliegen jeglicher Art. Ihre Dienstzeiten verbringen sie überwiegend an der frischen Luft und sind dabei zu Fuß, mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder sogar auf dem Wasser unterwegs. Dabei sind Sie niemals alleine, denn eine Streife besteht mindestens aus zwei Personen. Im Gesamten besteht das Team des Kommunalen Ordnungsdienstes aus 10 Personen. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit dem Oberbergischen Kreis werden auch gemeinsame Streifen mit der Polizei durchgeführt.
Im Fachbereich 3.1 Allgemeines Ordnungswesen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den o. g. Aufgabenbereich eine Vollzeitstelle zu besetzen. Eine Besetzung in Teilzeit ist möglich, setzt aber eine flexible Arbeitszeitgestaltung voraus.
Das vielfältige Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Übernahme der Funktion als Streifenführer/in (m/w/d) bei Streifengängen des kommunalen Ordnungsdienstes im Gummersbacher Stadtgebiet
- Ahndung und Bearbeitung von Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gummersbach
- Kontrollen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
- Anwesenheit und Einsatzleitung bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- Bearbeitung und Prüfung von Maßnahmen nach dem PsychKG
- Teilnahme am ordnungsbehördlichen Rufbereitschaftsdienst
Das bringen Sie mit:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder ein abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
- Bereitschaft zur Teilnahme am Schichtdienst sowie am ordnungsbehördlichen Rufbereitschaftsdienst einschließlich der erforderlichen zeitlichen Flexibilität
- Besitz der Führerscheinklasse B
Das macht Sie stark:
- Entscheidungs-, Argumentations- und Durchsetzungsfähigkeit
- Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft und eigenverantwortliches Handeln
- freundliches, verbindliches und in Konfliktsituationen entschiedenes Auftreten
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit (schriftlich und mündlich)
- Berufserfahrung im Ordnungs-, Sicherheits- oder Wachdienst und Kenntnisse der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gummersbach, des Polizeigesetzes NRW, des Ordnungsbehördengesetzes NRW, des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, sowie sonstiger ordnungsrechtlicher Vorschriften des besonderen Ordnungsrechts wie z. B. das Gaststättengesetz
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit einem sicheren Gehalt
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 9 (1.2) LBesO
- eine zusätzliche Betriebsrente der Rheinischen Versorgungskassen für Beschäftigte
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeit mit Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Unterstützung bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung
- attraktive Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements (z. B. Zuschüsse für die Mitgliedschaft in einem Sportstudio, hausinterne Gesundheitskurse)
- tägliches Angebot einer Auswahl an frisch zubereiteten Speisen (mindestens ein vegetarisches Menü) in unserer Kantine
Es wird darauf hingewiesen, dass für
Beamte eine mit der Übertragung ggf. verbundene Beförderung in die Besoldungsgruppe A 9 (1.2) LBesO grundsätzlich erst nach einer Erprobungszeit, die erfolgreich zurückgelegt werden muss, erfolgen kann. Eine Beförderung setzt weiterhin voraus, dass neben den persönlichen auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Beschäftigte, die nicht schon die Entgeltgruppe 9a TVöD erreicht haben, die Eingruppierung in diese Entgeltgruppe erst nach Erreichen der persönlichen Voraussetzungen sowie einer Einarbeitungszeit, die auf sechs Monate befristet werden soll, möglich ist. Dadurch käme zunächst die Zahlung einer persönlichen Zulage analog zu § 14 TVöD in Betracht.
Die Gleichstellung aller Beschäftigten ist uns wichtig. Daher begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von der kulturellen und sozialen Herkunft, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Geschlechts oder der sexuellen Identität.
Die Stadt Gummersbach strebt eine Erhöhung des Frauenanteils dort an, wo diese unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von diesem Personenkreis besonders willkommen und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns bis zum 22.10.2024 auf Ihre Bewerbung über unser Onlineportal. Die Vorstellungsgespräche sind für den 28.11.2024 vorgesehenen.
Personalservice:
Jeanina Hans
Tel.: 02261 87 2418
Fachbereichsleitung:
Jürgen Harant
Tel.: 02261 87 1105
Ressortleitung:
Madlen Mertens
Tel.: 02261 87 1108